Die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) ist nach § 94 Absatz 2 der Gemeindeordnung NRW für die Zulassung von Finanzverfahren zuständig.
FINANZ+ Kommunale Doppik wurde nach den Kriterien aus Teil 1 (Allgemeine Anforderungen) und Teil 2 (Anforderungen des doppischen Finanzwesens) geprüft und im Juni 2021 als erstes Verfahren überhaupt in NRW zugelassen. Geprüft wurden dabei die Haushaltsplanung, die Haushaltsbewirtschaftung, Buchführung, Zahlungsabwicklung (Kasse), Forderungs- und Vollziehungsmanagement, Jahresabschluss, Bilanz und Anlagenbuchhaltung.